Maßgeschneiderte
Unternehmensbewertungen für KMUs
Gestützt durch die eigene Software, mit jahrelanger Erfahrung und durch persönliche Betreuung ermitteln wir den Unternehmenswert.
- Für Unternehmenskauf
- Für Erbschaft & Schenkung
- Für Gesellschafterwechsel
- Für allgemeine Bewertungen
Unser
Angebot
Wertindikation
+ Nicht gemäß IDW S1
+ Gegenwartsbezogen und marktorientiert
+ Multiplikatorverfahren
Kurzgutachten
+ in Anlehnung an IDW S1
+ Gegenwartsbezogen und marktorientiert
+ Substanzwert & Ertragswert
+ Plausibilisierung durch Multiplikatorverfahren möglich
Vollgutachten
+ in Anlehnung oder streng gem. IDW S1
+ Methodenpluralistisch
+ Substanzwert & Ertragswert
+DCF-WACC
+Marktwert (Multiplikator)
Individuell
+ Passende Auswahl der notwendigen Methodiken
+ Kombination mit Zusatzleistungen möglich
Wertindikation
+ Nicht gemäß IDW S1
+ Gegenwartsbezogen und marktorientiert
+ Multiplikatorverfahren
Kurzgutachten
+ in Anlehnung an IDW S1
+ Gegenwartsbezogen und marktorientiert
+ Substanzwert & Ertragswert
+ Plausibilisierung durch Multiplikatorverfahren möglich
Vollgutachten
+ in Anlehnung oder streng gem. IDW S1
+ Methodenpluralistisch
+ Substanzwert & Ertragswert
+DCF-WACC
+Marktwert (Multiplikator)
Individuell
+ Passende Auswahl der notwendigen Methodiken
+ Kombination mit Zusatzleistungen möglich
Unsere Erfahrung.
Ihr Vorteil.
+ 20
Jahre Erfahrung
+ 2.000
Bewertungen
Mit Hilfe unserer Software haben wir bereits mehr als 2.000 Unternehmensbewertungen erstellt.
1
Tätigkeitsschwerpunkt
Unser voller Fokus liegt auf dem Bereich Unternehmensbewertungen und den komplementären Dienstleistungen.
Bewertungsansätze
und -methoden
Ertragswert- und Discounted Cashflow-Verfahren ergeben stets das gleiche Ergebnis. Hierdurch besitzt der Bewerter keinen Einfluss auf den resultierenden Unternehmenswert durch die Auswahl des Verfahrens. Der Substanzwert bildet stets die Wertuntergrenze und die vereinfachte Berechnung mittels eines Multiplikators dient lediglich zur Wertindikation oder Plausibilisierung.
Der Wert des Unternehmens ergibt sich bei der Ertragswertberechnung durch den Barwert der mit dem Eigentum an dem Unternehmen verbundenen Nettozuflüsse an die Unternehmenseigner. Demnach wird der Wert des Unternehmens allein aus der Eigenschaft abgeleitet, finanzielle Überschüsse für die Inhaber zu erwirtschaften. Der Barwert ist dabei der Wert, den die zukünftigen finanziellen Überschüsse zum heutigen Zeitpunkt besitzen. Er wird durch Abzinsung der zukünftigen Überschüsse und anschließendes Summieren ermittelt.
Der Ertragswert ergibt sich grundsätzlich aufgrund der finanziellen Überschüsse, die bei Fortführung des Unternehmens und Veräußerung etwaigen nicht betriebsnotwendigen Vermögens erwirtschaftet werden (Zukunftserfolgswert).
Ausgangspunkt für Planung und Prognose der zukünftigen Erträge ist die Analyse der Ertragslage der Gesellschaft in den letzten Jahren.
Bei den Discounted Cashflow-Verfahren handelt es sich um die angelsächsisch geprägte Bewertungsmethodik gem. dem Ertragswertverfahren. Der DCF (WACC) bestimmt den Unternehmenswert durch Diskontierung von Cashflows. Die DCF-Verfahren stellen somit nicht auf Gewinne, sondern auf Zahlungsüberschüsse ab.
Bei der Ermittlung des Unternehmenswertes nach dem WACC-Verfahren wird zunächst der Gesamtkapitalwert, d.h. der Marktwert von Eigen- und Fremdkapital, durch Diskontierung der Free Cashflows mit den gewichteten, durchschnittlichen Kapitalkosten (WACC) ermittelt. Durch Abzug des (Netto-) Fremdkapitals ergibt sich der Marktwert des Eigenkapitals des Bewertungsobjekts. Die Free Cashflows stellen dabei jene finanzielle Zahlungsüberschüsse dar, die den Kapitalgebern eines fiktiv unverschuldeten Unternehmens insgesamt zur Verfügung stehen.
Die Substanzwertmethode gilt als die älteste Methode zur Berechnung eines Unternehmenswertes. Der Substanzwert zielt dabei auf den Wert der im Unternehmen vorhandenen Substanz ab, der in Vermögensteilen der Unternehmung gebunden ist. Die Vermögensgegenstände werden dabei in betriebsnotwendig und nicht betriebsnotwendig unterteilt. Zu dem betriebsnotwendigen Vermögen gehören die Teile, die zur Erwirtschaftung des Betriebsergebnisses laufend benötigt werden. Das betriebsnotwendige Vermögen ist somit zentraler Bestandteil des Unternehmens. Das nicht betriebsnotwendige Vermögen ist dadurch gekennzeichnet, dass es, ohne die Fortführung des Unternehmens zu gefährden, veräußert werden kann.
Der Substanzwert bildet im Rahmen der heute gängigen Verfahren die Wertuntergrenze bei der Bestimmung eines Unternehmenswertes. Lediglich wenn der Substanzwert die aus erfolgsorientierten Verfahren (Ertragswert, Discounted Cashflow) resultierenden Werte übersteigt, kommt zur Bewertung des Unternehmens der Substanzwert zum Ansatz.
Beim Multiplikatorverfahren handelt es sich um ein vereinfachtes, gegenwartsorientiertes Bewertungsverfahren. Hierbei wird der Marktwert des zu bewertenden Unternehmens auf Basis von Vergleichskennzahlen ermittelt. Hierfür werden die Vergleichskennzahlen auf Basis börsennotierter Unternehmen (CCA) oder historischer Transaktionen vergleichbarer Unternehmen (CTA) abgeleitet.
Bei dieser Wertermittlung ergibt sich der Marktwert des Bewertungsobjektes als Produkt eines aus mehreren Vergleichsunternehmen abgeleiteten Multiplikators und der jeweiligen Kennzahl des Bewertungsobjekts. Zu den üblichen verwendeten Kennzahlen zählen dabei Umsatz, EBITDA und EBIT (operatives Ergebnis).
Da insbesondere bei kleinen und mittelständischen Transaktionen die finanziellen Rahmendaten nicht veröffentlicht werden und die Multiplikatoren von börsennotierten Vergleichsunternehmen nur bedingt anwendbar sind, werden für KMU häufig vereinfachte Schätzungen des Multiplikators von Experten abgegeben.
Wann ist eine Ermittlung des
Unternehmenswertes notwendig?
Auslöser für die Frage nach dem Wert eines Vermögensgegenstands stellt sich für Unternehmen aus verschiedenen Anlässen. Diese können unter anderem sein:
01
und -verkauf
- Unternehmenskauf
02
(Steuerrecht)
- Erbschaft & Schenkung
03
(Ein- und Austritt)
- Gesellschafterwechsel
04
- Fusion & Abspaltungen
05
- Eigen- und Fremdkapitalfinanzierung
06
- Allgemein
Lassen Sie sich jetzt zur
Unternehmensbewertung beraten.
Gutachtenarten
Unternehmensbewertung IDW S1
Bei der Unternehmensbewertung gem. IDW S1 handelt es sich um den
„Goldstandard“ der Unternehmensbewertung.
Eine Unternehmensbewertung nach den Richtlinien des Instituts der
Wirtschaftsprüfer ist frei von subjektiven Faktoren und basiert grundsätzlich auf einem sog. „Zukunftserfolgswert“. Für die Unternehmensbewertung ist somit nicht die Vergangenheit wichtig, sondern die Zukunftsfähigkeit des
Geschäftsmodells sowie der daraus resultierende unternehmerische Erfolg.
Unsere Gutachten gemäß IDW S1 umfassen in der Regel zwischen 60 – 80 Seiten und verwenden einen methodenpluralistischen Ansatz. Standardmäßig wird der Unternehmenswert mittels Ertragswert bestimmt, mit dem Substanzwert verprobt und durch ein vereinfachtes Multiplikatorverfahren plausibilisiert.
Bewertung immaterieller Vermögenswerte IDW S 5
Die Bedeutung von immateriellen Vermögenswerten hat in den letzten Jahren durch die Digitalisierung und digitale Geschäftsmodelle enorm zugenommen.
Klassische immaterielle Vermögenswerte, denen ein gesonderter Wert
zugewiesen werden kann, sind z.B. Marken. Bei der Bewertung von immateriellen Vermögensgegenständen folgen wir dem
Standard IDW S 5 des Instituts für Wirtschaftsprüfer (IDW). Demzufolge, steht anders als bei der Bewertung von Unternehmen, zunächst die Frage der Abgrenzung und Identifizierung des zu bewertenden Wirtschaftsgutes im Vordergrund.
Sanierungskonzepte (IDW S 6)
Fairness Opinions (IDW S8)
Fairness Opinions sind notwendig, um in Form einer fachlichen Stellungnahme die Angemessenheit von wichtigen Managemententscheidungen zu dokumentieren. Oft geht es meist darum, einen vereinbarten oder in Verhandlung befindlichen Unternehmenskauf auf finanzielle Angemessenheit zu untersuchen.
Der Anwendungsbereich einer Fairness Opinion ist umfassend, denn diese kann bei allen unternehmerischen Entscheidungen, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens haben, notwendig oder hilfreich sein.
Wir folgen bei der Erstellung einer Fairness Opinion dem Standard (IDW S 8) des Instituts für Wirtschaftsprüfer (IDW), der die genaue Vorgehensweise und den Inhalt definiert.
Unternehmensbewertung im Familienrecht (IDW S13)
Weitere Leistungen
Geschäftsplanung
Wir erstellen valide Geschäfts- und Finanzplanungen sowohl für die Unternehmensbewertung als auch für das operative Tagesgeschäft. Zudem prüfen und plausibilisieren wir vorgelegte Planungen auf deren Validität.