Maßgeschneiderte
Unternehmens­bewertungen für KMUs

Gestützt durch die eigene Software, mit jahrelanger Erfahrung und durch persönliche Betreuung ermitteln wir den Unternehmenswert.

Unser
Angebot

Bewertungsanlässe sind vielfältig. Dementsprechend offerieren wir ein breites Spektrum an Unternehmensbewertungen und haben somit stets die passende Lösung für das jeweilige Bewertungsanliegen.

Wertindikation

+ ca. 10-15 Seiten (PDF)
+ Nicht gemäß IDW S1
+ Gegenwartsbezogen und marktorientiert
+ Multiplikatorverfahren

Kurzgutachten

+ ca. 20-30 Seiten (PDF)
+ in Anlehnung an IDW S1
+ Gegenwartsbezogen und marktorientiert
+ Substanzwert & Ertragswert
+ Plausibilisierung durch Multiplikatorverfahren möglich

Vollgutachten

+ ca. 60-80 Seiten (PDF)
+ in Anlehnung oder streng gem. IDW S1
+ Methodenpluralistisch
+ Substanzwert & Ertragswert
+DCF-WACC
+Marktwert (Multiplikator)

Individuell

+ Umfang abgestimmt nach Bewertungszweck
+ Passende Auswahl der notwendigen Methodiken
+ Kombination mit Zusatzleistungen möglich

Wertindikation

+ ca. 10-15 Seiten (PDF)
+ Nicht gemäß IDW S1
+ Gegenwartsbezogen und marktorientiert
+ Multiplikatorverfahren

Kurzgutachten

+ ca. 20-30 Seiten (PDF)
+ in Anlehnung an IDW S1
+ Gegenwartsbezogen und marktorientiert
+ Substanzwert & Ertragswert
+ Plausibilisierung durch Multiplikatorverfahren möglich

Vollgutachten

+ ca. 60-80 Seiten (PDF)
+ in Anlehnung oder streng gem. IDW S1
+ Methodenpluralistisch
+ Substanzwert & Ertragswert
+DCF-WACC
+Marktwert (Multiplikator)

Individuell

+ Umfang abgestimmt nach Bewertungszweck
+ Passende Auswahl der notwendigen Methodiken
+ Kombination mit Zusatzleistungen möglich

Unsere Erfahrung.
Ihr Vorteil.

+ 20

Jahre Erfahrung
Unsere Geschäftsleitung und Senior Advisor verfügen über mehr als 20 Jahre Erfahrung im Bereich der Unternehmensbewertung.

+ 2.000

Bewertungen

Mit Hilfe unserer Software haben wir bereits mehr als 2.000 Unternehmensbewertungen erstellt.

1

Tätigkeitsschwerpunkt

Unser voller Fokus liegt auf dem Bereich Unternehmensbewertungen und den komplementären Dienstleistungen.

Bewertungs­ansätze
und -methoden

Ertragswert- und Discounted Cashflow-Verfahren ergeben stets das gleiche Ergebnis. Hierdurch besitzt der Bewerter keinen Einfluss auf den resultierenden Unternehmenswert durch die Auswahl des Verfahrens. Der Substanzwert bildet stets die Wertuntergrenze und die vereinfachte Berechnung mittels eines Multiplikators dient lediglich zur Wertindikation oder Plausibilisierung.

Der Wert des Unternehmens ergibt sich bei der Ertragswertberechnung durch den Barwert der mit dem Eigentum an dem Unternehmen verbundenen Nettozuflüsse an die Unternehmenseigner. Demnach wird der Wert des Unternehmens allein aus der Eigenschaft abgeleitet, finanzielle Überschüsse für die Inhaber zu erwirtschaften. Der Barwert ist dabei der Wert, den die zukünftigen finanziellen Überschüsse zum heutigen Zeitpunkt besitzen. Er wird durch Abzinsung der zukünftigen Überschüsse und anschließendes Summieren ermittelt.

Der Ertragswert ergibt sich grundsätzlich aufgrund der finanziellen Überschüsse, die bei Fortführung des Unternehmens und Veräußerung etwaigen nicht betriebsnotwendigen Vermögens erwirtschaftet werden (Zukunftserfolgswert).

Ausgangspunkt für Planung und Prognose der zukünftigen Erträge ist die Analyse der Ertragslage der Gesellschaft in den letzten Jahren.

Bei den Discounted Cashflow-Verfahren handelt es sich um die angelsächsisch geprägte Bewertungsmethodik gem. dem Ertragswertverfahren. Der DCF (WACC) bestimmt den Unternehmenswert durch Diskontierung von Cashflows. Die DCF-Verfahren stellen somit nicht auf Gewinne, sondern auf Zahlungsüberschüsse ab.

Bei der Ermittlung des Unternehmenswertes nach dem WACC-Verfahren wird zunächst der Gesamtkapitalwert, d.h. der Marktwert von Eigen- und Fremdkapital, durch Diskontierung der Free Cashflows mit den gewichteten, durchschnittlichen Kapitalkosten (WACC) ermittelt. Durch Abzug des (Netto-) Fremdkapitals ergibt sich der Marktwert des Eigenkapitals des Bewertungsobjekts. Die Free Cashflows stellen dabei jene finanzielle Zahlungsüberschüsse dar, die den Kapitalgebern eines fiktiv unverschuldeten Unternehmens insgesamt zur Verfügung stehen.

Die Substanzwertmethode gilt als die älteste Methode zur Berechnung eines Unternehmenswertes. Der Substanzwert zielt dabei auf den Wert der im Unternehmen vorhandenen Substanz ab, der in Vermögensteilen der Unternehmung gebunden ist. Die Vermögensgegenstände werden dabei in betriebsnotwendig und nicht betriebsnotwendig unterteilt. Zu dem betriebsnotwendigen Vermögen gehören die Teile, die zur Erwirtschaftung des Betriebsergebnisses laufend benötigt werden. Das betriebsnotwendige Vermögen ist somit zentraler Bestandteil des Unternehmens. Das nicht betriebsnotwendige Vermögen ist dadurch gekennzeichnet, dass es, ohne die Fortführung des Unternehmens zu gefährden, veräußert werden kann.

Der Substanzwert bildet im Rahmen der heute gängigen Verfahren die Wertuntergrenze bei der Bestimmung eines Unternehmenswertes. Lediglich wenn der Substanzwert die aus erfolgsorientierten Verfahren (Ertragswert, Discounted Cashflow) resultierenden Werte übersteigt, kommt zur Bewertung des Unternehmens der Substanzwert zum Ansatz.

Beim Multiplikatorverfahren handelt es sich um ein vereinfachtes, gegenwartsorientiertes Bewertungsverfahren. Hierbei wird der Marktwert des zu bewertenden Unternehmens auf Basis von Vergleichskennzahlen ermittelt. Hierfür werden die Vergleichskennzahlen auf Basis börsennotierter Unternehmen (CCA) oder historischer Transaktionen vergleichbarer Unternehmen (CTA) abgeleitet.

Bei dieser Wertermittlung ergibt sich der Marktwert des Bewertungsobjektes als Produkt eines aus mehreren Vergleichsunternehmen abgeleiteten Multiplikators und der jeweiligen Kennzahl des Bewertungsobjekts. Zu den üblichen verwendeten Kennzahlen zählen dabei Umsatz, EBITDA und EBIT (operatives Ergebnis).

Da insbesondere bei kleinen und mittelständischen Transaktionen die finanziellen Rahmendaten nicht veröffentlicht werden und die Multiplikatoren von börsennotierten Vergleichsunternehmen nur bedingt anwendbar sind, werden für KMU häufig vereinfachte Schätzungen des Multiplikators von Experten abgegeben.

Wann ist eine Er­mittlung des
Unter­nehmens­wertes notwendig?

Auslöser für die Frage nach dem Wert eines Vermögens­gegen­stands stellt sich für Unter­nehmen aus verschiedenen Anlässen. Diese können unter anderem sein:

01

Unternehmenskauf
und -verkauf

- Unternehmenskauf

Der IDW S1 nennt als Bewertungsgrundlage den „Erwerb durch einen fremden Dritten“. Sofern ein Unternehmen ge- oder verkauft werden soll, unterstützen wir durch eine sachgerechte Unternehmensbewertung.

02

Erbschaft & Schenkung
(Steuerrecht)

- Erbschaft & Schenkung

Es gibt eine steuerliche Auseinandersetzung mit den Finanzbehörden durch die Vererbung oder Schenkung von Unternehmensanteilen? Wir ermitteln den Unternehmenswert gem. gerichtlich anerkannter Standards.

03

Gesellschafterwechsel
(Ein- und Austritt)

- Gesellschafterwechsel

Im Falle der Ausgabe von Geschäftsanteilen an neue Gesellschafter oder dem Einzug/Kündigung von Anteilen auf Basis des Gesellschaftsvertrages wird eine Unternehmensbewertung notwendig. Hierbei unterstützen wir gerne.

04

Fusion & Abspaltungen

- Fusion & Abspaltungen

Ein Unternehmen soll in mehrere Teilbereiche aufgeteilt bzw. im Gegenteil eine Fusion aus mehreren Teilunternehmen durchgeführt werden. Wir ermitteln die jeweiligen Unternehmenswerte sowie die Anteilsberechnungen des neuen Gesellschafterkreises.

05

Eigen- und Fremdkapital­finanzierung

- Eigen- und Fremdkapitalfinanzierung

Für ein Unternehmen soll Eigenkapital (bspw. zur Wachstumsfinanzierung) oder Fremdkapital (z.B. Banken) eingesammelt werden? Wir ermitteln aussagekräftige Bewertungsgutachten zur Vorlage bei Banken und Eigenkapitalgebern.

06

Allgemein

- Allgemein

Nach jahrelanger unternehmerischer Tätigkeit soll das Resultat der Anstrengungen bestimmt werden? Wir ermitteln den Unternehmenswert als allgemeine Standortbestimmung und definieren bei Bedarf Maßnahmen zur Wertsteigerung.

Lassen Sie sich jetzt zur
Unternehmensbewertung beraten.

Gutachtenarten

Unternehmensbewertung IDW S1

Bei der Unternehmensbewertung gem. IDW S1 handelt es sich um den
„Goldstandard“ der Unternehmensbewertung.
Eine Unternehmensbewertung nach den Richtlinien des Instituts der
Wirtschaftsprüfer ist frei von subjektiven Faktoren und basiert grundsätzlich auf einem sog. „Zukunftserfolgswert“. Für die Unternehmensbewertung ist somit nicht die Vergangenheit wichtig, sondern die Zukunftsfähigkeit des
Geschäftsmodells sowie der daraus resultierende unternehmerische Erfolg.
Unsere Gutachten gemäß IDW S1 umfassen in der Regel zwischen 60 – 80 Seiten und verwenden einen methodenpluralistischen Ansatz. Standardmäßig wird der Unternehmenswert mittels Ertragswert bestimmt, mit dem Substanzwert verprobt und durch ein vereinfachtes Multiplikatorverfahren plausibilisiert.

Bewertung immaterieller Vermögenswerte IDW S 5

Die Bedeutung von immateriellen Vermögenswerten hat in den letzten Jahren durch die Digitalisierung und digitale Geschäftsmodelle enorm zugenommen.
Klassische immaterielle Vermögenswerte, denen ein gesonderter Wert
zugewiesen werden kann, sind z.B. Marken. Bei der Bewertung von immateriellen Vermögensgegenständen folgen wir dem
Standard IDW S 5 des Instituts für Wirtschaftsprüfer (IDW). Demzufolge, steht anders als bei der Bewertung von Unternehmen, zunächst die Frage der Abgrenzung und Identifizierung des zu bewertenden Wirtschaftsgutes im Vordergrund.

Sanierungskonzepte (IDW S 6)

Für Unternehmen in Sondersituation werden Geschäftsführer und Vorstände von kleinen und mittelständischen Unternehmen in der Regel von Ihren finanzierenden Banken sowie Investoren zur Erstellung eines Restrukturierungs­gutachtens angehalten. Der hierfür gängige Standard 6 des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) legt die fachlichen und methodischen Rahmenbedingungen zur Erstellung eines solchen Restrukturierungskonzeptes fest. Im Ergebnis liefert das Restrukturierungs­gutachten eine positive (oder auch negative) Fortführungsperspektive und stellt somit den Kapitalgebern die Bedienung der finanziellen Ausleihungen trotz der Krise in Aussicht.

Fairness Opinions (IDW S8)

Fairness Opinions sind notwendig, um in Form einer fachlichen Stellungnahme die Angemessenheit von wichtigen Managemententscheidungen zu dokumentieren. Oft geht es meist darum, einen vereinbarten oder in Verhandlung befindlichen Unternehmenskauf auf finanzielle Angemessenheit zu untersuchen.
Der Anwendungsbereich einer Fairness Opinion ist umfassend, denn diese kann bei allen unternehmerischen Entscheidungen, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens haben, notwendig oder hilfreich sein.
Wir folgen bei der Erstellung einer Fairness Opinion dem Standard (IDW S 8) des Instituts für Wirtschaftsprüfer (IDW), der die genaue Vorgehensweise und den Inhalt definiert.

Unternehmensbewertung im Familienrecht (IDW S13)

Bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs im Scheidungsfall, stehen die Parteien häufig vor der Problematik, dass eine (oder beide) Partei im Besitz von Unternehmensanteilen ist und ein Wertansatz hierfür ermittelt werden muss. Der Standard 13 des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) legt die Vorgaben sowie die fachliche und methodische Vorgehensweise speziell für diesen Bewertungsanlass fest. Dabei gilt grundsätzlich das Stichtagsprinzip. Die Unternehmensanteile (relativ zum Gesamtunternehmenswert) müssen mit den beiden Stichtagen zur Eheschließung sowie zur Eheauflösung bewertet werden. Die Durchführung der jeweiligen Unternehmensbewertungen folgt dabei den Grundsätzen zur Durchführung einer Unternehmensbewertungen nach dem IDW S1. Gleichzeitig muss eine (fiktive) Veräußerung der Anteile/des Unternehmens ebenfalls berücksichtigt und unter Betrachtung der persönlichen Steuern in die Bewertung einbezogen werden.

Weitere Leistungen

Geschäftsplanung

Wir erstellen valide Geschäfts- und Finanzplanungen sowohl für die Unternehmensbewertung als auch für das operative Tagesgeschäft. Zudem prüfen und plausibilisieren wir vorgelegte Planungen auf deren Validität.

Financial Advisory

Als Berater unterstützen wir bei unternehmerischen Entscheidungen, um die daraus resultierenden Wertveränderungen zu quantifizieren. Ratsam ist dies bei Investitionsentscheidungen oder der Kapitalstrukturierung.

Um Sie passend und persönlich beraten zu können, möchten wir noch die Rahmenbedingungen abfragen.

Ihr Ansprechpartner

Marcel Krieb

Geschäftsleitung

Aus welchem Grund benötigen Sie eine Bewertung Ihres Unternehmens?

Bitte teilen Sie einige Fakten zu Ihrem Unternehmen

Wie können wir Sie kontaktieren?